4. Oktober 2018 / Allgemeines

Erlass der Gewässerunterhaltungsgebührensatzung

Haupt- und Finanzausschuss

Erlass der Gewässerunterhaltungsgebührensatzung

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Gewässerunterhaltungsgebührensatzung 
Im Vorfeld wurde aufgrund der Erfahrungen aus anderen Kommunen angenommen, dass durch die Erhebung der Gebühr aufgrund des eingeführten Verteilungsschlüssels (90% / 10%) eine Entlastung des Außenbereichs erfolgen wird.

Ein direkter Vergleich mit der bisherigen Gebührenhöhe für den Außenbereich ist allerdings nur bedingt heranziehbar. Eine Beispielberechnung für einen Landwirtschaftsbetrieb mit 352.500 Quadratmetern zeigt jedoch, dass die Belastung eines solchen Betriebes bisher deutlich über der zukünftigen Belastung auf Basis der Gewässerunterhaltungsgebührensatzung lag.

Bei der Erhebung einer Gewässerunterhaltungsgebühr müssen die Verbandsbeiträge und Kosten nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Schlüssel zu 90 % von den Eigentümerinnen und Eigentümern der versiegelten Flächen und zu 10 % von den Eigentümerinnen und Eigentümern der unversiegelten Flächen getragen werden. Als Maßstab ist der Quadratmeter Grundstücksfläche heranzuziehen.

Versiegelte Flächen sind alle Flächen, auf denen bauliche An- lagen jedweder Art oder sonstige vom natürlichen Wasserabfluss abweichende Versiegelungen des Bodens vorzufinden sind. Versiegelte Flächen sind hiernach insbesondere die mit Gebäuden bebauten Flächen sowie die Befestigung von Flächen durch Beton, Asphalt, Pflaster, Schotter oder ähnliche Materialien.

Unversiegelte Flächen sind alle übrigen Flächen, die eine natürliche Bodenbeschaffenheit aufweisen. Hierzu gehören insbesondere Rasenflächen, Blumenbeete, Wiesen, Äcker, Weiden und Waldflächen.

>> Die Flächenerhebung der versiegelten und unversiegelten Flächen für die einzelnen Grundstücke soll im Laufe des Jahres 2019 erfolgen. Hierzu soll eine Auswertung bereits vorhandener Luftbilder erfolgen. Die Daten sind durch die Gebührenpflichtigen im Rahmen der Selbstauskunft zu prüfen und eventuelle Änderungen sind der Verwaltung mitzuteilen.

>> Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausshusses stimmten der Satzung heute einstimmig zu. Die endgültige Entscheidung liegt allerdings beim Rat der Stadt Beckum am 11. Oktober.

Die Gewässerunterhaltungsgebührensatzung der Stadt Beckum kannst du dir hier ansehen.

Falls du noch etwas nachlesen möchtest, kannst du dies jederzeit im Online Ratsinformationssytem der Stadt Beckum tun.

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