12. Dezember 2019 / Allgemeines

Einzelhandelskonzept der Stadt Beckum

Ausschuss für Stadtentwicklung und Demografie

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Thema in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Demografie war unter anderem das Einzelhandelskonzept für die Stadt Beckum.

Die Stadt Beckum hat im Jahr 2009 ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept erarbeitet, das durch den Rat im Jahr 2010 als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen wurde. Seither haben sich erhebliche Veränderungen der Einzelhandelssituation und der Rahmenbedingungen ergeben. Daher soll nunmehr das vorliegende Konzept fortgeschrieben und ein neues gesamtstädtisches Beckumer Einzelhandelskonzept erstellt werden.

Das Einzelhandelskonzept soll die gesamtstädtische Analyse der Einzelhandelssituation beinhalten und als Handlungskonzept für die zukünftige Planung des Einzelhandels in Beckum dienen. Die Verwaltung hat hierzu die Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB aus Dortmund mit der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes beauftragt. 

Folgende Ziele wurden hierbei definiert:

  1. Stärkung der Gesamtstadt
    - Erhalt und Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktion im regionalen Kontext
    - Sicherung und Stärkung der Einzelhandelszentralität
    - Ausschöpfung der absatzwirtschaftlichen Potenziale
    - Funktionsgerechte Arbeitsteilung zwischen den Zentren
  2. Stärkung und Weiterentwicklung der Zentren
    - Erhalt und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche in ihrer jeweiligen Versorgungsfunktion
    - Sicherung und Stärkung der Funktionsvielfalt (Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie und Wohnen in den Zentren)
    - Gleichzeitig Vermeidung schädlicher Auswirkung auf die Nahversorgung
    - Erarbeitung von Alleinstellungsmerkmalen für die Innenstadt von Beckum
    - Weitere Profilierung des Stadtteilzentrums Neubeckum als Einkaufsort mit Stadtteilspezifischer Versorgungsfunktion
  3. Sicherung und Stärkung der Nahversorgung
    - Nahversorgungsangebot in den Zentren sichern und weiterentwickeln
    - Schädliche Auswirkungen auf die wohnortnahe Versorgung vermeiden
    - Städtebaulich integrierte Standorte sichern, stärken und ergänzen
    - Kleinere Ortsteile: Ortsteilspezifisch angepasste Nahversorgung ermöglichen bzw. sichern
    - Zukunftsfähigkeit im Rahmen des demografischen Wandels beachten
  4. Ergänzung durch Sonderstandorte
    - Sinnvolle Ergänzung des städtischen Angebots mit nicht zentralrelevantem und nicht Zentren- und nahversorgungsrelevantem Einzelhandel
    - Gleichzeitig Vermeidung schädlicher Auswirkungen auf die ZVB und die Nahversorgung
    - Restriktive Handhabung zentrenrelevanter und nahversorgungsrelevanter Sortimente
    - Sicherung von Gewerbegebieten für Handwerk und produzierendes Gewerbe

Der Fachausschuss beschloss gestern einstimmig, dass auf Basis dieser Inhalte ein Entwurf zum Einzelhandelskonzept erstellt werden soll.

>> Weitere Informationen zum Thema, sowie die Präsentation des beauftragten Planungsbüros findest du hier unter Tagesordnungspunkt 5.

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