13. Februar 2020 / Allgemeines

Einseitiges Gehwegparken erlaubt oder nicht?

Rat der Stadt Beckum

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Das Einseitige Gehwegparken ist immer wieder ein Streitthema. Mal wird es toleriert, mal ist dem nicht so. Wie in der Vergangenheit auch auf der Eichndorffstraße. Seit Jahrzehnten wurde das halbseitige Parken der PKWs auf dem Gehweg toleriert. Nun nicht mehr?

"Da sich auf dem Bürgersteig Einfassungen mit Bäumen befinden und die PKWs in diesen Zwischenräumen geparkt werden konnten, ist der Gehweg nicht eingeengt worden. Es waren immer ausreichend Möglichkeiten und Platz gegeben die Straße als Fußgänger, auch mit Kinderwagen, Rollator o.ä. zu überqueren. Es blieb genügend Platz auf dem Gehweg für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern auch mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr. Am 07.01.2020 hat ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes Beckum ohne Ankündigung kostenpflichtige Verwarnungen erteilt. Wir sind der Meinung, dass dieses Vorgehen, nachdem das Parken auf dem Gehweg über Jahrzehnte toleriert wurde, voreilig war", heißt es in einer Anregung, die den Bürgermeister Dr. Karl-Uwe Strothmann erreichte.

"Seitdem alle Anwohner und Anlieger auf der Fahrbahn und nicht mehr halb auf dem Gehweg parken, hat sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze enorm vermindert, da durch die geringe Fahrbahnbreite versetzt geparkt werden muss. Es gibt Engstellen für Fahrzeuge auf der Fahrbahn an der PKWs und größere Fahrzeuge, wie die Straßenreinigung, Müllabfuhr, Rettungswagen etc. schwer durchkommen." wird weiter aufgeführt.

Die gewünschte Legalisierung des Gehwegparkens betrifft eine Entscheidung nach einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Kriterien, die in der Vergangenheit immer wieder getroffen wurde. Sie betrifft weder Grundsatzfragen des Straßenverkehrswesens im Stadtgebiet noch wird eine weitreichende Abweichung von hergebrachten Prüfmaßstäben angestrebt. Aus diesem Grund liegt die Entscheidungskompetenz im vorliegenden Fall beim Bürgermeister.

Die Ratsmitglieder äußerten sich in der heutigen Sitzung ganz im Sinne der Anwohner und Anlieger zu dem Thema. Allerdings liegt diese Entscheidung nicht beim Rat der Stadt Beckum, sondern allein beim Bürgermeister. Seine Entscheidung bleibt abzuwarten.

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