30. März 2018 / Allgemeines

BÜRGERBEGEHREN MARKTPLATZ: Antwort des Bürgermeisters

auf die Anfrage von Herrn Linden

BÜRGERBEGEHREN MARKTPLATZ: Antwort des Bürgermeisters

Dies ist die Antwort von unserem Bürgermeister Dr. Karl-Uwe Strothmann auf die Anfrage von Rainer Linden. 

"Sehr geehrter Herr Linden,

Ihre Anfragen habe ich erhalten und werde diese im Folgenden beantworten. Ich bitte Sie dabei zu beachten, dass ich als Bürgermeister zunächst einmal die Aufgabe habe, den politischen Entscheidungsträgern möglichst ausgewogene Vorschläge zur Entwicklung der Stadt Beckum zu unterbreiten, was ich in Bezug auf die Marktplatzgestaltung meiner Ansicht nach in Folge eines langen und sorgfältig geführten Vorbereitungsprozesses auch getan habe. Darüber hinaus habe ich die Verpflichtung, das laufende Bürgerbegehren in rechtlich einwandfreier Form zu begleiten und Ihnen dabei die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Auch dieses habe ich meiner Ansicht nach durch eine entsprechende Weisung an meine zuständigen Mitarbeiter/innen getan und werde es auch weiterhin tun. Folglich beantworte ich die folgenden Fragen 1 bis 4 nach Absprache mit meinen zuständigen Mitarbeiter/innen selbstverständlich entsprechend meiner rechtlichen Überzeugung.

Zu 1:
Beanstandungsfähig im Sinne der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind nur Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse (§ 54 Absätze 2 und 3 GO NRW). Daneben ist es dem Bürgermeister verwehrt, in die grundgesetzlich geschützte politische Willensbildung und –betätigung der Parteien und Wählergruppen einzugreifen oder diese in irgendeiner Form zu sanktionieren.

Im vorliegenden Fall ist ein Fehlverhalten der genannten Fraktionen zudem nicht ersichtlich. Das Verfahren zur Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 26 GO NRW schränkt die politische Meinungsäußerung nicht in der Weise ein, dass die Ratsfraktionen vor der inhaltlichen Entscheidung des Rates, ob er dem Bürgerbegehren entspricht, einer besonderen Zurückhaltung unterliegen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen weist in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass Gemeindeorgane im Zusammenhang mit der Durchführung eines Bürgerbegehrens beziehungsweise eines Bürgerentscheids keinem Neutralitätsgebot wie bei Wahlen unterliegen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 09.04.2013 – 15 B 304/13 –, NRWE). Das muss auch gelten für die Parteien und Ratsfraktionen, deren Aufgabe gerade die Mitwirkung an der politischen Willensbildung ist. Es ist daher rechtlich nicht zu „beanstanden“, wenn sich politische Gruppierungen bereits im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung oder vor der Befassung des Rates inhaltlich zum Bürgerbegehren positionieren. Erst recht gilt dies bei einem Bürgerbegehren, das – wie hier – auf die Aufhebung eines Ratsbeschlusses gerichtet ist. Im politischen „Meinungskampf“ muss es der Ratsmehrheit auch möglich sein, ihre Entscheidung außerhalb der Ratssitzungen zu rechtfertigen und für den eigenen Standpunkt zu werben.

Zu 2:
Der Rat hat mit dem angegriffenen Beschluss vom 28.11.2017 eine Planungsvariante verabschiedet, welche die Anpflanzung von „3 großen Bäumen auf der Nordseite“ des Marktplatzes vorsieht. Damit wurde eine Richtungsentscheidung getroffen, die eine Tatsachenfrage betrifft. Die Details der Umsetzung, insbesondere die Art und genaue Größe der auszuwählenden Bäume, wird Gegenstand späterer Planungen sein.

Ausgehend davon ist nicht ersichtlich, dass die auf den Flyern verwendete Darstellung offensichtlich falsche Vorstellungen weckt. Erkennbar sind drei eher dünne Baumstämme mit jeweils eher schmal gehaltener Krone. Dem steht nicht entgegen, dass aufgrund der gewählten Perspektive die drei Kronen auf einzelne Betrachter wie eine große Krone wirken können. Soweit mit der Darstellung gewisse Unschärfen oder auch Überzeichnungen verbunden sind, sind diese Teil des politischen Meinungskampfes. Diese Freiheit haben nicht zuletzt die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens ausgenutzt, etwa mit der nicht weniger missverständlichen Bezeichnung als „Bonsaibäume“. 

Zu 3:
Zur Finanzquelle  der beteiligten Ratsfraktionen kann von hier keine Angabe gemacht werden. Eine rechtliche Bewertung ist daher nicht möglich.

Die Gemeindeordnung sieht eine Finanzierung der Bürgerbegehren nicht vor und verlagert insoweit den finanziellen Aufwand der Meinungsbildung auf deren Initiatoren.  

Zu 4:
§ 4 Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids schreibt vor, dass die Stimmberechtigten in geeigneter Weise über die Auffassungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und über die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen informiert werden. Nach dem ausdrücklichen Verweis auf § 40 GO NRW sind hiermit die Ansichten sowohl des Bürgermeisters als auch des Rates gemeint. Da innerhalb des Rates im Vorfeld der Entscheidungsfindung, wie auch bei einem Bürgerentscheid, unterschiedliche Auffassungen bestehen können, ist es erforderlich, allen Fraktionen einen entsprechenden Platz einzuräumen. Die Stadt Beckum hat daher in § 9 Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden geregelt, dass jede Fraktion eine eigene Stellungnahme abgeben kann. Dieses Verfahren ist für alle Bürgerentscheide gleich und entspricht sowohl der ganz überwiegenden Praxis der NRW-Kommunen als auch den Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen in dessen Mustersatzung. 

Zu 5:
Ich weise Ihre Behauptungen zurück und bitte Sie darum, diese in Bezug auf meine Person künftig zu unterlassen. Es steht mir zunächst einmal nicht zu, mich zum Verhalten einzelner Fraktionen des Rates zu äußern. Ich persönlich kann Ihre Ansicht zur Gestaltung des Beckumer Marktplatzes auch durchaus nachvollziehen und ich respektiere diese. Die von Ihnen aufgeführten Argumente sind mir und der Verwaltung insgesamt sehr wohl bekannt und wir haben diese im Rahmen unserer Erwägungen zur Vorbereitung des Entscheidungsvorschlages an den Stadtrat sehr sorgfältig abgewogen. Letztlich sind wir dabei allerdings zu einer anderen Auffassung gelangt, wobei ich davon ausgehe, dass Sie umgekehrt auch diese Meinung, die nach meiner festen Überzeugung ebenfalls von sehr vielen Menschen in Beckum geteilt wird respektieren.

Gern bin ich jederzeit dazu bereit, die Angelegenheit mit Ihnen zu diskutieren. Ich bitte Sie allerdings darum, den zwischen uns auch in der Vergangenheit stets sachlich und konstruktiv geführten Dialog aufrecht zu erhalten.

 

Mit freundlichem Gruß

Karl-Uwe Strothmann"

 

>> Hier findest du die Anfrage von Herrn Linden. 

 

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