10. Januar 2018 / Allgemeines

Betriebserweiterung des K+K in Neubeckum

Aus dem Amtsblatt der Stadt Beckum

Betriebserweiterung des K+K in Neubeckum

Aus dem Amtsblatt der Stadt Beckum:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Demografie der Stadt Beckum hat in seiner Sitzung am 22. November 2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „K+K Neubeckum“ wird auf Antrag der K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG gemäß § 12 Absatz 2 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Der Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Absicherung der Betriebserweiterung (Neubau) des K+K Lebensmittelmarktes in Neubeckum.
Das Bebauungsplanverfahren wird in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Der Beschluss des Ausschuss für Stadtentwicklung und Demografie der Stadt Beckum wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Umgrenzung:
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch die Bahnstrecke Dortmund – Hannover
- im Osten und Süden durch die Ennigerloher Straße und
- im Westen durch die Hauptstraße

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke so-wie die wesentlichen Auswirkungen der Planung liegen die Planunterlagen in der Zeit von
Freitag, den 19. Januar, bis Freitag, den 2. Februar 2018,
im Rathaus der Stadt Beckum beim Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Weststraße 46, 59269 Beckum,

-montags – freitags 08:30 – 12:00 Uhr
-montags 14:00 – 15:30 Uhr
-dienstags – donnerstags 14:00 – 17:00 Uhr
öffentlich aus.


Die Unterlagen sind als zusätzlicher Service auch auf den Internetseiten der Stadt Beckum einsehbar. Stellungnahmen können dort auch auf elektronischem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Frist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den Beschlussfassungen unberücksichtigt bleiben.

 

 

Quelle: Amtsblatt der Stadt Beckum

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