22. März 2018 / Allgemeines

Betriebsausschuss am 22. März

Ergebnisse der Sitzung am 22.03.2018

Betriebsausschuss am 22. März

Wir waren heute bei der Sitzung des Betriebsauschusses der Stadt Beckum für dich vor Ort. 

Im Teil der öffentlichen Sitzung wurde unter anderem die Neufassung der Bädergebührensatzung behandelt.

Die Satzung der Stadt Beckum über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Beckum wurde letztmalig zum 1. Januar 2011 geändert. Aus Sicht der Verwaltung ist nun eine bedarfsgemäße Anpassung erforderlich. Im Einzelnen sind folgende Änderungen geplant:

  • Einführung von Halb-Saisonkarten, die während der Freibadsaison ab 15. Juli und während der Hallenbadsaison ab 15. Januar erworben werden können. Ziel dieser Einführung ist eine Möglichkeit zu schaffen, das Hallenbad beziehungsweise die Freibäder mit einer Dauerkarte zu einem reduzierten Preis ausschließlich in der 2. Saisonhälfte zu nutzen. In der Freibadsaison gab es in den vergangenen Jahren in der 2. Hälfte eine deutliche Wetterbesserung, sodass diese Kartenart vermehrt nachgefragt wurde. Auch für die Hallenbadsaison soll diese Möglichkeit angeboten werden.

  • Einführung einer Gruppenkarte (vorher Familien-Tageskarte). Für den Erwerb einer Familien-Tageskarte war es bislang satzungsgemäß erforderlich, dass die Familie in einem Haushalt lebt und für die gemeinsame Wohnung gemeldet ist. Die Gruppenkarte soll künftig hauptsächlich zusätzlich Großeltern mit ihren Enkelkindern und Tagesmüttern und -vätern mit den betreuten Kindern die Möglichkeit geben zum Gruppeneintritt das jeweilige Bad zu nutzen und zwar ohne Bindung an einen gemeinsamen Wohnsitz beziehungsweise einen familiären Status.

  •  Abschaffung der Ferienkarte. Ferienkarten werden kaum noch erworben. Im Jahr 2017 wurden in beiden Freibädern lediglich insgesamt nur noch 14 Karten verkauft.

  • Keine Ermäßigung beim Kauf von Zehnerkarten für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Hartz  IV Leistungen), dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Grundsicherungsleistungen) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zehnerkarten sind im Gegensatz zu Saison- und Jahreskarten übertragbar. Daher besteht derzeit die Möglichkeit, dass Personen, die eine der genannten Sozialleistungen beziehen und eine Zehnerkarte erwerben, auch Personen mit dieser Karte ins Bad nehmen, die keine der oben genannten Leistungen erhalten und somit auch keine Berechtigung zur Nutzung dieser um 75 Prozent reduzierten Karten haben. Mit der Neufassung der B.dergebührensatzung soll diese Möglichkeit abgeschafft werden.

     

>> Die Gebührensatzung, wie sie als Vorlage besteht, wurde mit zwei Ausnahmen vom Betriebsauschuss angenommen.

  1. Die vorgeschlagene Änderung der Verwaltung, dass keine Ermäßigung beim Kauf von Zehnerkarten für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Hartz  IV Leistungen), dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Grundsicherungsleistungen) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen soll, wird ausgeschlossen (mit 12 Stimmen für den Ausschluss der Änderung angenommen).
  2. Nach § 4 der Gebührensatzung (Gebührenbefreiung) sollen Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres in Begleitung von Erziehungsberechtigten sowie für Schwerbehinderte, die nach Feststellung der Versorgungsverwaltung einer freien Begleitperson bedürfen, die städtischen Bäder gebührenfrei nutzen dürfen. Diese Altersgrenze soll nun mit 7 Stimmen dafür, auf 6 Jahre erweitert werden.

 

Falls du noch etwas nachlesen möchtest oder Fragen zur oben erwähnten Vorlage hast, kannst du dir alles im Online Ratsinformationssytem der Stadt Beckum anschauen.

 

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