Die Betreuung von Kindern der Klassen 1 bis 6, von denen 1 Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt ist, wird ab Montag, 23. März, erweitert. Dies gilt auch für Alleinerziehende.
Die Notbetreuung in Schulen wird auf das Wochenende sowie die Osterferien ausgeweitet. Ausgenommen hiervon sind die Feiertage von Karfreitag bis Ostermontag.
Die bisherige Regelung, dass beide Elternteile in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sein mussten, wurde aufgehoben. Die Notbetreuung an Schulen kann jetzt sowohl am Vormittag als auch in der OGS am Nachmittag genutzt werden, sofern eine eigene Betreuung nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kind einen Ganztagsplatz hat.
Damit setzt die Stadt Beckum eine Anweisung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen um, die am 20. März an alle Schulen erging.
Ein aktualisierter Vordruck zur Beantragung der Notbetreuung wird am Montag auf der Homepage der Stadt Beckum www.beckum.de veröffentlicht.
Das bisherige Formular behält bis dahin seine Gültigkeit.