19. März 2024 Unfallstatistik 2023: Erneuter Anstieg der Verkehrsunfälle insbesondere innerorts Kreispolizeibehörde stellt die Unfallzahlen 2023 vor
21. Februar 2024 Familienpatenschaften als vielfältiges Konzept der Unterstützung für Eltern und ihre Kinder Digitale Informationsveranstaltung und die Basisschulung
29. Januar 2024 Buchtipp der Woche: "Gewittermann" von Tina N. Martin Empfohlen von der Buchhandlung Margret Holota in Beckum
28. März 2024 3 Bushaltestellen in Beckum werden barrierefrei Haltestellen Turnhalle, Sandkuhle, Gymnasium
27. März 2024 Infoabend zur Verkehrsplanung im Bereich Hansaring und Südring in Beckum Planungsvarianten werden vorgestellt
26. März 2024 IHK-Regionalbeauftragte zu Gast im Rathaus Beckum Dorothe Hünting-Boll verabschiedet sich
26. März 2024 SPD-Ortsverein Neubeckum stellt Europakandidaten Gilbert Wamba vor am Donnerstag auf dem Marktplatz Neubeckum
23. März 2024 Die CDU ist gut aufgestellt für die Wahlen Klausurtagung des CDU-Kreisvorstands Warendorf-Beckum
23. März 2024 Hotels im Kreis Warendorf erhalten Entlastung von bürokratischen Vorgaben Wegfall der Hotelmeldepflicht
20. März 2024 Schokoladige Ostergrüße sendet dir das Café Steinhoff aus der Weststraße Unbedingt vorbei schauen!
13. März 2024 Haus Köller in Beckum ab morgen wieder für dich geöffnet Die Hühner pfeifen von den Ästen, Köllers Hähnchen sind die besten!
25. März 2024 Stadt Beckum sucht Leitung Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) und Familienhilfe (EG S 18 TV SuE) Stellenanzeige
24. März 2024 Jetzt bei Elektro Pelkmann als Hausgeräte Servicetechiker (m/w/d) durchstarten Ein familiärer Arbeitgeber mit spannenden Benefits
24. März 2024 Stadt Beckum sucht Hausmeisterin/Hausmeister Übergangsheime, Notunterkünfte etc. (w/m/d) Stellenanzeige
28. März 2024 Sportschützen Beckum 1957 e.V. laden alle Sportschützenvereine zum Pokalschießen ein Pokale der Sparkasse Beckum - Wadersloh.
27. März 2024 Fäkalien-Krise: Wie Abwasser Englands Flüsse verpestet Die Verschmutzung von Flüssen und Küstengewässern in Großbritannien mit menschlichen Fäkalien macht immer wieder Schlagzeilen. Inzwischen ist sogar ein weltbekanntes Sportereignis betroffen.
27. März 2024 Reform für bessere Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler hangeln sich jahrelang von Kurzzeitvertrag zu Kurzzeitvertrag. Eine Reform soll nun die Arbeitsbedingungen verbessern. Kritiker bezweifeln, dass das so gelingt.
27. März 2024 WHO: Jedes sechste Schulkind Opfer von Cybermobbing Immer mehr Schülerinnen und Schüler sind von Mobbing im digitalen Raum betroffen. Dies gefährde die Gesundheit vieler Jugendlicher, mahnt die Weltgesundheitsorganisation.
Mit Corona-Sonderzahlungen können Unternehmen zurzeit ihren Beschäftigten Anerkennung zollen und zugleich die lokalen Angebote stärken, wenn sie diese zum Beispiel in Form von Gutscheinen auszahlen. Schließlich haben der stationäre Handel und die heimische Gastronomie besonders unter den Auswirkungen der Corona-Krise zu leiden. Viele Unternehmen in Beckum und Neubeckum bieten Gutscheine an. Zudem gibt es die Citygutscheine der City.Initiative.Beckum, die in einer Vielzahl von teilnehmenden Geschäften und Gastronomiebetrieben eingelöst werden können. Die Corona-Krise zeigt täglich, wie wichtig es gerade in dieser Zeit ist, zusammenzuhalten und sich gegenseitig zu unterstützen. Und nicht nur in Corona-Zeiten gilt: Wer den lokalen Handel stärkt, steigert die Attraktivität des eigenen Standorts. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten derzeit Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei für den Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 auszahlen oder als Sachleistungen zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren. Diese Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt. Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit kann von allen Unternehmen oder Berufsgruppen in Anspruch genommen werden. Sie ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Erstens müssen die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Und zweitens müssen die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto gesondert aufgezeichnet werden. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Nähere Informationen findest du unter www.bundesfinanzministerium.de. Quelle