13. Mai 2020 / Allgemeines

Beschäftigten mit Sonderzahlungen danken und zugleich lokalen Handel stärken

COVID-19-Pandemie

Mit Corona-Sonderzahlungen können Unternehmen zurzeit ihren Beschäftigten Anerkennung zollen und zugleich die lokalen Angebote stärken, wenn sie diese zum Beispiel in Form von Gutscheinen auszahlen. Schließlich haben der stationäre Handel und die heimische Gastronomie besonders unter den Auswirkungen der Corona-Krise zu leiden.

Viele Unternehmen in Beckum und Neubeckum bieten Gutscheine an. Zudem gibt es die Citygutscheine der City.Initiative.Beckum, die in einer Vielzahl von teilnehmenden Geschäften und Gastronomiebetrieben eingelöst werden können. Die Corona-Krise zeigt täglich, wie wichtig es gerade in dieser Zeit ist, zusammenzuhalten und sich gegenseitig zu unterstützen. Und nicht nur in Corona-Zeiten gilt: Wer den lokalen Handel stärkt, steigert die Attraktivität des eigenen Standorts.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten derzeit Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei für den Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 auszahlen oder als Sachleistungen zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren. Diese Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt.

Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit kann von allen Unternehmen oder Berufsgruppen in Anspruch genommen werden. Sie ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Erstens müssen die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Und zweitens müssen die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto gesondert aufgezeichnet werden. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Nähere Informationen findest du unter www.bundesfinanzministerium.de.

 

Quelle

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