4. November 2019 / Allgemeines

Beckumer Vorgärten

Bündnis 90 / Die Grünen

Es folgt ein Antrag des Bündnis 90 / Die Grünen:

"Sehr geehrter Herr Dr. Strothmann,

die Vorgärten prägen das Erscheinungsbild von ganzen Wohngebieten in Beckum. Sie gehören damit zum Aushängeschild unserer Stadt. Bereits seit einigen Jahren ist der Trend zu beobachten, Hecken und Grünflächen durch ökologisch wertlose Kies- und Schotterflächen zu ersetzen. In den Medien und in der Bevölkerung wird das Thema inzwischen unter dem Stichwort „Gärten des Grauens“ diskutiert.

Der Artenschutz steht in vielen Debatten und Entscheidungen im Fokus von Diskussionen. Denn: In diesen Steingärten finden weder Insekten noch Vögel einen artgerechten Lebensraum. Dabei kommt gerade kleinen Grünflächen eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Klima in Beckum zu. Insekten und Vögel können auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen von Garten zu Garten wandern. Begrünte Flächen liefern saubere, frische Luft während sich Kies- und Steinflächen im Sommer aufheizen und die Wärme wieder abstrahlen. Für das Stadtklima sind die zunehmenden Kies- und Steingärten somit ein Problem – vor allem, wenn zusätzlich notwendige Kaltluftschneisen durch neue Bebauungen und die gewollte Schließung durch Baulücken wegfallen.

Zwar legt die Bauordnung NRW (BauO) in Artikel 8, Absatz 1, Satz 2 fest, dass nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke zu begrünen oder zu bepflanzen sind. In der Praxis erscheint diese Regelung leider keine konsequente Anwendung zu finden.

Um künftig das Entstehen neuer ökologisch wertloser Kiesgärten einzudämmen, halten wir es für sinnvoll zu prüfen, ob in den zukünftigen Bebauungsplänen von Neubaugebieten eine grüne Gestaltung festgeschrieben werden kann. Städte wie Dortmund haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst, in anderen Kommunen stehen die Eindämmung in neuen Bebauungsplänen bezüglich Steingärten zur Entscheidung an.

Um Gartenbesitzer*innen bestehender Gärten bei einer naturnahen Gestaltung zu unterstützen, sollte außerdem geprüft werden, ob eine finanzielle Förderung solcher Aktivitäten im Rahmen des Haushalts für das Jahr 2020 eingebracht werden kann.

Die Stadt Beckum ist mit dem European Energy Award ausgezeichnet worden. Ziel ist es „Klimakommune NRW“ zu werden. Daher sollte dieser Beitrag für den aktiven Klimaschutz eine Angelegenheit von hoher Priorität sein.

Wir stellen vor diesem Hintergrund zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  • Es ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob in Bebauungsplänen für Neubaugebiete künftig festgesetzt werden kann, dass nicht baulich genutzte Freiflächen von Baugrundstücken als unversiegelte, begrünte Vegetationsfläche anzulegen sind. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen ggf. in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig.
  • Die Verwaltung erarbeitet ein Beratungsangebot für Gartenbesitzer*innen zu einer pflegeleichten und ökologisch wertvollen Gartengestaltung.
  • Um Anreize für die Umgestaltung von Steingärten zu schaffen, soll außerdem eine finanzielle Förderung von ökologisch gestalteten Vorgärten geprüft werden im Rahmen des Haushalts 2020. Hierbei sollte ein Betrag von € 50.000 als Rahmen festgelegt werden.
  • Weiterhin erstellt die Verwaltung ein Verfahren zur Verteilung der städtischen Fördermittel."

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