Verschiedene Bebauungspläne wurden heute im Amtsblatt rechtskräftig bekannt gegeben. Die Planunterlagen liegen ab sofort zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden beim Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung aus.
„Obere Brede/Tuttenbrock“
Mit dem Bebauungsplan sollen nun auch die planungsrechtlichen Möglichkeiten zur Errichtung von Autohäusern geschaffen werden.
„An der Martinskirche“
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Martinskirche“ werden vorrangig zwei Planungsziele verfolgt: Zum einen besteht die Planungsabsicht, für das Kirchengebäude eine Nachnutzung als Kindertagesstätte zu ermöglichen. Zum anderen soll für den südlich der Kirche gelegenen Bereich zwischen Mühlenweg und den östlichen Kleingärten die planungsrechtliche Grundlage für eine Wohnnutzung geschaffen werden.