11. April 2019 / Allgemeines

Bädergebühren- Freier Eintritt bis zum 6. Lebensjahr?

Ratssitzung

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Die älter werdende Gesellschaft und deren insgesamt steigende Bewegungsaktivität bringt es mit sich, dass mehr Menschen eine Begleitung brauchen, um das Angebot der Bäder nutzen zu können.

Die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Beckum beantragt die Änderung der Bädergebührensatzung, so dass künftig Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres freien Eintritt in die städtischen Bäder erhalten.

Ein gleichlautender Antrag wurde bereits in der Sitzung des Betriebsausschusses am 22.03.2018 beraten und mit 7 Ja-Stimmen angenommen. Der Rat der Stadt Beckum hat die Änderung der Bädergebührensatzung in diesem Punkt am 22.04.2018 bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Zum Hintergrund:
Während der Hallenbadsaison nutzen pro Woche circa 40 Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren das Hallenbad. Sofern Kinder künftig bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres freien Eintritt in die städtischen Bäder erhalten, dürfte der Einnahmeausfall grob geschätzt bei circa 1.500 bis 2.000 Euro pro Hallenbadsaison liegen. Eine Schätzung des Einnahmeausfalls bezogen auf die Freibadsaison ist nicht möglich, da die Nutzung durch kleinere Kinder witterungsbedingt ist.

Zudem werden in der Freibadsaison deutlich mehr Saisonkarten für Familien und Alleinerziehende verkauft, deren Verkaufszahl durch eine kostenfreie Nutzung der Bäder für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres nicht zurückgehen dürfte. Des Weiteren ist für Personen, die nach den Feststellungen der Versorgungsverwaltung einer Begleitperson bedürfen, die Nutzung der städtischen Bäder kostenlos. Das Gleiche gilt für die jeweilige Begleitperson. Hier sollte bedarfsgemäß die Anpassung erfolgen, so dass Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 ebenfalls freien Eintritt in die städtischen Bäder erhalten. Es handelt sich hier um etwa 5 Personen pro Jahr.

In der Ratssitzung vom 10. April 2019 wurde einstimmig beschlossen, dass Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 bei entsprechendem Nachweis freien Eintritt in die städtischen Bäder erhalten. 

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