20. Juni 2018 / Allgemeines

Ausschusssitzung: Kettelerschule als zentraler Grundschulstandort?

Ausschuss für Schule, Kultur und Sport

Ausschusssitzung: Kettelerschule als zentraler Grundschulstandort?

Heute tagte wieder der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport in der Aula der Antoniusschule.

Eines der beiden Top-Themen der heutigen Sitzung war die Entwicklung der Grundschulstandorte im Stadtteil Beckum und die damit verbundene Nutzung der Kettelerschule als zentraler Grundschulstandort.

Der Ausschuss für Schul-, Kultur- und Sport hat sich heute ausgiebig über die Zusammenlegung der Schulen beraten:
Es ist vorgesehen, die Gebäude der ehemaligen Kettelerschulen (Ketteler-Grundschule und Ketteler-Hauptschule) zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 (im August 2021) als zentraler „Grundschulstandort Mitte“ im Stadtteil Beckum zu nutzen. Die Eichendorffschule und die Paul-Gerhardt-Schule sollen am Standort der Kettelerschule zum 1. August 2021 zu einer neuen Schule zusammengelegt werden.

Die Zügigkeiten, der Martinschule und der Sonnenschule sollen zur Deckung des Raumbedarfs für das Angebot der Offenen Ganztagsschule ab dem 1. August 2021 auf jeweils 2 Züge begrenzt werden.

Im Laufe des Schuljahres 2018/2019 soll eine Information der Eltern und Sorgeberechtigten zur Bestimmung von Schularten erfolgen. Zudem wird ein Beschluss zur Namensgebung vorbereitet.

>> Nach regem, 2 stündigen Austausch der Verantwortlichen der Stadt Beckum mit den betroffenen Eltern und Interessierten wurden weitere Fragen ausführlich beantwortet.

Die SPD Fraktion sprach sich gegen das neue Verwaltungskonzept aus und schlug eine Revisionsklausel zum Grundschulbeschluss vor. 

Alle anderen Fraktionen aber sprachen sich für das neue Konzept aus.

Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Rat der Stadt Beckum. Dieser wird sich am 12. Juli zu dem Thema beraten und anschließend entscheiden.

Anderes Top-Thema war die Eintragung der Gebäude der Hofanlage Schulze Oenkhaus in die Denkmalliste der Stadt Beckum.
Die Hofanlage Schule Oenkhaus ist am südöstlichen Rand der Stadt Beckum in der Bauernschaft Dünninghausen gelegen. Die in dieser Form in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtete Hofanlage gehörte zu einer kleinen Gruppe der besonders großen Schultenhöfe und war ein bedeutender Hof der Grundherrschaft des Klosters Liesborn.

Die Hofanlage ist in dem im Gutachten beschriebenen Umfang denkmalwert, da sie ein ungewöhnliches Beispiel der in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts prosperierenden Landwirtschaft im Umfeld der Industriereviere darstellt.

Gemäß einem vorliegenden Bauantrag ist geplant,das ehemalige Brennereigebäude zu Wohnzwecken umzubauen. Hierbei sollen die Aspekte des Denkmalschutzes berücksichtigt  werden und mit möglichst wenigen Eingriffenin die Substanz und dem größtmöglichen Erhalt der die Denkmaleigenschaften ausmachenden Bestandteile umgebaut werden.

>> Der Ausschuss hat heute einstimmig entschieden, die Gebäude in die Denkmalliste der Stadt Beckum aufzunehmen.

Nach einer erfolgten Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Beckum ist geplant, eine denkmalrechtliche Erlaubnis zum Umbau der Brennerei durch die Stadt Beckum als untere Denkmalbehörde zu erteilen.

 

Falls du noch etwas nachlesen möchtest, kannst du dir alles im Online Ratsinformationssytem der Stadt Beckum anschauen.

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