6. Juni 2018 / Allgemeines

Ausschuss für Stadtentwicklung und Demografie

Ausschusssitzung

Ausschuss für Stadtentwicklung und Demografie

Heute tagt wieder der Ausschuss für Stadtentwicklung und Demografie im Sitzungssaal des Rathauses in Neubeckum.

Eines der 3 Top-Themen der heutigen Sitzung war unter anderem die Projektvorstellung „Beckum Bürgerwindpark GmbH & Co. KG/ Prowind GmbH“.
Für alle, die nicht mit dem Projekt vertraut sind: Die Beckum Bürgerwindpark GmbH & Co. KG/Prowind GmbH beabsichtigt die Errichtung von 3 Windenergieanlagen (Leistung von je 5,3 Megawatt, Rotordurchmesser von 158 Metern, Nabenhöhe von 161 Metern und einer Gesamthöhe von 240 Metern) in der Nähe der Autobahn westlich von Beckum. Um der Windenergie genügend Raum zu schaffen und gleichzeitig den neuen Zielen der Raumordnung zu entsprechen, wurde der Flächennutzungsplan so geändert, dass lediglich die Vorranggebiete als Vorgabe dargestellt wurden.
Sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist, sind Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Beckum grundsätzlich zulässig. Es entstehen keine zusätzlichen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Ein kleiner Einstieg, in den Bauplan „An der Martinskirche“:
Es wird beabsichtigt, auf den überwiegend unbebauten Flächen an der Martinskirche eine Wohnbebauung zu errichten. Das Kirchengebäude wird zu einer Kindertagesstätte umgebaut. Durch eine Änderung der Bauentwürfe ergab sich, dass die gewünschten Flächen nicht ausreichen, um den Entwurf wie geplant in Tat umzusetzen. Somit wurde der Bebauungsplan „An der Martinskirche“ zum 1. Mal vereinfacht geändert. Laut dieser Änderung sollen die überbaubaren Grundstücksflächen der Wohnbebauung nach Osten und Süden erweitert werden, um marktgerechte Balkone errichten zu können. Die Grundzüge der Planung werden durch diese Änderung nicht verändert. Auch entstehen keine zusätzlichen Kosten auf den Beckumer Haushalt.

Auch der Bebauungsplan „Im Vinkendahl“ wurde bereits zum 3. Mal geändert.
Um ein Einfamilienwohnhaus zu errichten werden die überbaubaren Flächen auf dem Grundstück Flur 311 und Flurstück 375 erweitert. Die geplante Erweiterung der Grundstücksflächen betrifft die Grundzüge der Planung nicht, sodass die Änderung durchgeführt werden kann.

 

Du interessierst dich für eins der Themen oder bist vielleicht sogar durch eine Änderung im Bebauungsplan betroffen und möchtest etwas dazu sagen?

Jeder Beckumer Bürger und jede Bürgerin ist herzlich zum öffentlichen Teil der Sitzung eingeladen. Sie beginnt um 17:00 Uhr im Sitzungssaal, im Rathaus Neubeckum, Hauptstraße 52.

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