18. März 2020 / Allgemeines

Auch Hotels, Frisörbetriebe und Behindertenwerkstätten müssen schließen

Meldung der Stadt Beckum

Erneut müssen die Maßnahmen zur Verhinderung sozialer Begegnungen verschärft werden, um im Kampf gegen die rasante Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus Zeit zu gewinnen. Mit der 4. Allgemeinverfügung gelten die neuen Regelungen ab Donnerstag, den 19. März für das Stadtgebiet von Beckum.

Demnach müssen ab 19. März und bis auf weiteres auch alle Hotels und Frisörbetriebe ihre Türen schließen. Restaurants dürfen Angebote für den Außerhaus-Verzehr einrichten.

Geöffnet bleiben weiterhin Supermärkte und Bäckereien sowie anderer Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte, Apotheken und Drogerien, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Sanitätshäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Bau- und Gartenmärkte sowie Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Diese Verkaufsstellen müssen alle erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen treffen. Hilfreich sind beispielsweise Markierungen im Wartebereich. Dienstleistende und Handwerksbetriebe können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Neu ist, dass ab 19. März auch Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, etwa Behindertenwerkstätten, ihren Betrieb einstellen müssen. Auch hier gelten Ausnahmeregelungen für betreuende Schlüsselpersonen. Diese müssen eine Unentbehrlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.

Die wichtigsten Informationen zum neuartigen Corona-Virus bündelt die Stadt Beckum unter www.beckum.de/corona.html

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