12. Juli 2018 / Allgemeines

Abgestimmte Gestaltung für die Innenstadt

Gestaltungsleitfaden

Ein Gestaltungsleitfaden für Möbel oder Sonnenschirme soll Geschäftsleuten in Beckum helfen, zu einem stimmigen Gesamtbild in der Innenstadt beizutragen. Aufgrund ihrer historischen Struktur und der architektonischen Kleinteiligkeit hat die Beckumer Innenstadt eine hohe Aufenthaltsqualität. Zum Erscheinungsbild und zur Belebung der Innenstadt tragen Geschäftsausstattungen von Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie im öffentlichen Raum (wie Tisch- und Sitzmöbel oder Sonnenschirme) bei.

Über den Verfügungsfonds „Innenstadt Beckum“ können Geschäftsleute einen Zuschuss für ihre Außen-Ausstattung erhalten, der in der Regel bei 50 Prozent liegt.
Interessierte melden sich bei der Stadt Beckum, Helena Wala, wala@beckum.de oder 02521 29-161.

Die Förderung ist noch bis zum 31. Dezember 2018 möglich.

Der Verfügungsfonds „Innenstadt Beckum“ wird mit Mitteln der Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bezuschusst. Der Verfügungsfonds richtet sich an Bewohnerinnen und Bewohner, Immobilienbesitzende, Geschäftsleute, Vereine und sonstige Akteurinnen und Akteure in der Innenstadt. Über den Verfügungsfonds werden nicht-öffentliche Maßnahmen gefördert, wenn sie zu einer nachweisbaren und möglichst dauerhaften Stärkung der Innenstadt Beckums beitragen.

Weitere Informationen zum Verfügungsfonds und zum Gestaltungsleitfaden gibt’s unter www.beckum.de/verfuegungsfonds

 

Quelle

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