7. Juni 2017 / Allgemeines

Hof- und Fassadenprogramm wird ausgeweitet

Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer können Fördergelder beantragen.

Hof- und Fassadenprogramm wird ausgeweitet

Das Hof- und Fassadenprogramm, das sich für den Pulort und die Oststraße bereits bewährt hat, geht nun in die nächste Runde.

Ab sofort und bis zum 30. September 2018 können Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer am Markt, in der Nordstraße, in der Oststraße und in der Weststraße öffentliche Fördergelder bei der Stadt Beckum beantragen.

 

So soll das Stadtbild aufgewertet werden. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Fassadenverbesserung, Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie an Außenwänden und Dächern.

 

Der Rat der Stadt Beckum hat die Richtlinie für das Hof- und Fassadenprogramm in der letzten Sitzung am 1. Juni beschlossen. Maßnahmen können demnach mit bis zu 6.000 Euro gefördert werden. Die Stadtverwaltung möchte mit dem neu aufgelegten Förderprogramm weitere Eigentümerinnen und Eigentümer in der Innenstadt durch den finanziellen Anreiz zu Investitionen in das Erscheinungsbild ihrer Gebäude motivieren. Grundlage für das Förderprogramm ist das Integrierte Handlungs- und Maßnahmenkonzept Innenstadt Beckum aus dem Jahr 2012.

 

Die Richtlinie und das Antragsformular stehen auf der Homepage der Stadt Beckumwww.beckum.de unter Bauen/Förderprogramme zum Herunterladen bereit. Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, die Fassadenverbesserungen, Entsiegelungsmaßnahmen, Begrünungen und dergleichen mehr in Erwägung ziehen, sollten sich möglichst frühzeitig an die Stadtverwaltung wenden. Ansprechpartnerin im Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung ist Helena Wala, 02521 29-161, wala@beckum.de.

 

Quelle

 

 

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