17. Januar 2018 / Allgemeines

Abkommen von der Fahrbahn führt immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen

Polizeimeldung

Immer wieder nimmt die Polizei Verkehrsunfälle auf, bei denen die Fahrzeugführer ursprünglich nach rechts von der Fahrbahn abkamen. Im Jahr 2017 registrierte die Kreispolizeibehörde 192 Unfälle, bei denen das Abkommen von der Fahrbahn Unfallursache war.

Dabei spielen Ablenkung, Unaufmerksamkeit, überhöhte Geschwindigkeit sowie mangelnde Erfahrung eine große Rolle. In vielen Fällen geraten die Autofahrer in Panik, reißen das Lenkrad herum und verlieren die Kontrolle über den Pkw. Dabei kann ein Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geraten, sich aufschaukeln, schlingern, gegen am Straßenrand stehende Bäume prallen oder sich überschlagen. Die Folgen sind vielfältig - von Sachschäden bis zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen von Verkehrsteilnehmern.

Am Dienstag, 16.1.2018, kam ein 34-jähriger Beckumer nach einem solchen Unfall glücklicherweise mit leichten Verletzungen davon. Der Fahrzeugführer befuhr mit seinem Pkw die Vellener Straße von Neubeckum nach Vellern. Im Verlauf einer Rechtskurve geriet der Mann mit dem Auto auf die rechte Bankette, wodurch der Beckumer die Kontrolle über den Pkw verlor. Das Fahrzeug rutschte in den Straßengraben und stellte sich aufgrund einer Lenkbewegung des 34-Jährigen quer. Dadurch überschlug sich der Pkw und blieb auf dem Dach liegen. Der Leichtverletzte konnte sich selbstständig aus dem total beschädigten Auto befreien. Rettungskräfte brachten ihn zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus. Die L 882 war zur Bergung des Fahrzeugs kurzfristig gesperrt.

Wichtig ist, wenn Sie mit dem Auto nach rechts auf die unbefestigte Bankette geraten, ruhig zu bleiben und das Auto ohne schlagartige Lenkbewegung zu stabilisieren. Verringern Sie die Geschwindigkeit langsam. Erst dann sollten Sie das Auto behutsam zurück auf die Fahrbahn lenken.

Der ADAC bietet zu diesem Thema auf youtube ein Video mit dem Titel "Todesfalle Landstraße. So bleiben Sie in der Spur" an.

 

 

Quelle

 

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