21. Januar 2020 / Allgemeines

Mehr Menschen erhalten Wohngeld – Leistungen deutlich erhöht

Stadt Beckum

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Die Bundesregierung hat das Wohngeldgesetz reformiert und das Wohngeld an die allgemeine Entwicklung der Mieten und Einkommen angepasst. Die Reform ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Seitdem haben mehr Menschen als bisher Anspruch auf Wohngeld. Darauf weist die Wohngeldstelle der Stadt Beckum hin.
 
Die Leistungsverbesserungen kommen insbesondere Familien und Rentnerhaushalten zu Gute. Die Bundesregierung schätzt, dass rund 660 000 Haushalte von der Wohngeldreform profitieren. Rund 180 000 Haushalte davon würden voraussichtlich erstmals oder wieder Wohngeld erhalten. Wohngeld gibt es sowohl als Mietzuschuss als auch als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Höhe der Miete oder Belastung.
 
Die Wohngeldleistungen auf der Grundlage bereits bewilligter Bescheide erhöhen sich durchschnittlich um 30 Prozent. Das läuft automatisch und muss nicht eigens beantragt werden. Die Bescheide wurden den Wohngeldbezieherinnen und -beziehern zwischenzeitlich zugestellt.
 
Wohngeld wird nur auf Antrag bewilligt
Wer meint, einen Anspruch auf Wohngeld zu haben, erhält die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen bei der Wohngeldstelle im Rathaus der Stadt Beckum, Zimmer 10, 11, 17 und 19 (im Erdgeschoss). Die Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Sprechzeiten der Wohngeldstelle sind im Internet unter www.beckum.de unter dem Begriff „Wohngeld“ zu finden.
 
Mit dieser Reform wurde zudem erstmals eine dynamische Anpassung festgelegt, was bedeutetet, dass das Wohngeld alle 2 Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wird. Die letzte Wohngeldreform trat am 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Quelle

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