14. März 2020 / Allgemeines

Kiebitzschutz: Noch freie Plätze bei Nestfinder-Schulung

Kreis Warendorf

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Da die Kiebitzbestände weiter dramatisch rückläufig sind, führt der Kreis Warendorf ein Schutzprojekt gemeinsam mit dem Landwirtschaftlichen Kreisverband, der Landwirtschaftskammer und der NABU-Naturschutzstation Münsterland durch. Auch in diesem Jahr ruft der Kreis Warendorf wieder Landwirte, Jäger und Naturschützer zur Mithilfe beim Kiebitzschutz auf.

Melden und Markieren
Landwirte sollten von März bis Mai 2020 Kiebitznester auf Ihren Flächen bzw. auf Flächen in Ihrem Umfeld markieren und bei der Bodenbewirtschaftung umfahren. Hierzu kannst du jeweils fünf Meter vor und hinter dem Nest einen etwa 1,50 Meter langen Stock in die Erde stecken. Unterstützung bei der Nestmarkierung bieten die unten genannten Ansprechpartner. Du kannst dich auch lokal in kleinen Bauernschafts- oder Hegerings-Gruppen zusammenschließen, um Nester zu markieren.
Die Meldung der markierten Nester kann über die neue Nestfinder-App (Google Playstore: Nestfinder) oder über folgenden Link: www.kiebitz.nabu-station.de/meldung erfolgen. Die Zugangsdaten für die NestFinder-App erhälst bei den unten genannten Ansprechpartnern.

An zwei Auswahlterminen im März bietet der Kreis Warendorf mit der NABU Naturschutzstation eine kostenlose Nestmarkiererschulung an. Ziel des etwa 2-stündigen Kurses ist das bessere Finden und Markieren von Kiebitz-Nestern sowie die Vermittlung von Fachwissen zum Kiebitz. Die Schulungstermine finden draußen auf einer Ackerfläche statt. Die Teilnehmer sollten festes Schuhwerk, ein Smartphone oder eine Digitalkamera, ein Fernglas oder einen Entfernungsmesser mitbringen.

>> Anmeldungen sind ab sofort bei der NABU-Naturschutzstation oder bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises möglich (Kontakte s.u.). Alle Flächenbewirtschafter, Jäger oder sonstige landwirtschaftlich und Naturschutz-Interessierte Personen aus dem Kreis Warendorf können sich anmelden.

Folgende Termine stehen zur Auswahl:

  • Samstag, 14. März 2020, 14:00 Uhr
  • Freitag, 20. März 2020, 16:00 Uhr

Wichtig für ein effektives Kiebitz-Hilfsprojekt mit vielen Akteuren ist eine gute zentrale Koordination der Helfer und die Sammlung der Daten für Auswertungen und die Erfolgskontrolle. Deshalb bittet der Kreis darum, alle Kiebitz-Brutbeobachtungen und markierte Nester zu melden. Nur so kann erkannt werden, in welchen Ortsteilen noch Helfer benötigt werden und wo der Bedarf bereits gedeckt ist. Die Betretung der Flächen sollte immer zuvor mit den Eigentümern oder Projektleitern abgestimmt werden.

Nahrungs- und Schutzraum schaffen
Landwirte können eine 0,5 bis 1 ha große Feldvogelinsel innerhalb eines Ackerschlages anlegen. Diese sich selbst begrünenden Brachen stellen wertvolle Nahrungs- und Rückzugsräume für Kiebitze, Rebhühner, Feldlerchen, Fasane, Hasen, Insekten und weitere Arten der Agrarlebensräume dar. Hierfür wird die Fläche im Herbst oder Frühjahr (vor der Brutzeit) gegrubbert oder gepflügt und die Insel anschließend bei der weiteren Bewirtschaftung einfach ausgespart. Bei Flächen mit nur flachwüchsigem Aufwuchs (z.B. Maistoppeläcker) kann auf eine Bodenbearbeitung verzichtet werden. Die umliegende Ackerfläche kann ganz normal bestellt werden, allerdings ist auch auf außerhalb der Insel brütende Kiebitze und den Schutz der Gelege zu achten.
Auf Flächen, auf denen die Nester markiert und geschützt worden sind, werden nur etwa 8 % der Küken groß, wenn keine geeigneten Nahrungsflächen in der Nähe sind. Auf Flächen auf denen Landwirte eine Feldvogelinsel anlegen überlebten ca. 30% der Küken. Um den Bestandsrückgang im Kreis stoppen zu können, reicht es, wenn mindestens 20 % der Kiebitzküken erwachsen werden. Wenn es mehr schaffen, kann die Zahl der Kiebitze im Kreis langfristig wieder ansteigen.

Alle Landwirte, die eine Feldvogelinsel in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde anlegen, bekommen je nach Hauptanbaufrucht folgende Förderung:

  • Silomais: 1050 €/ha
  • Körnermais: 820 €/ha
  • Zuckerrüben: 1011 €/ha
  • Ackerbohnen: 419 €/ha
  • Futtererbsen: 508 €/ha
  • Braugerste: 698 €/ha
  • Sommergetreide (Weizen, Gerste, Hafer): 442 €/ha

Weitere Informationen findess du unter www.waf.de/kiebitzschutz

Kontakt Kreis Warendorf:
Anne Schulze Niehoff, Tel. 02581/ 536134, Mail: anne.schulzeniehoff@kreis-warendorf.de
Kontakt NABU-Naturschutz Station:
Kristian Lilje, Tel. 0163/ 7296789, Mail: k.lilje@nabu-station.de

 

Quelle/Bildquelle: Kreis Warendorf

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