20. Februar 2020 / Allgemeines

Jurist klärt am 04. März über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament auf

Vortragsveranstaltung St. Elisabeth-Hospital Beckum

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Am Mittwoch, den 04. März 2020, findet um 17:00 Uhr, im Rahmen der Reihe „Medizinischer Mittwoch“, im St. Elisabeth-Hospital Beckum, im Veranstaltungssaal, im 7. Obergeschoss, für alle Interessierten ein kostenloser Vortrag zum Thema „Rechtliche Vorsorge für das Alter“ statt.

Der Beckumer Rechtanwalt und Notar, Rüdiger Gockel, wird allen Interessierten eine Übersicht dazu geben, welche vorsorgenden Verfügungen man für das Alter treffen kann.

„Es handelt sich um insgesamt drei Verfügungen, die bedacht werden sollten: Eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und ein Testament“, so Gockel. Der Vortrag beschäftigt sich mit Inhalt und Form dieser Verfügungen, beleuchtet aber auch die Folgen, wenn derartige Regelungen nicht getroffen wurden. Was geschieht also beispielsweise, wenn zwar eine Vollmacht, aber keine Patientenverfügung vorliegt? Wer kümmert sich um den Nachlass, wenn kein Testament gemacht wurde? Ist eigentlich ein Ehepartner berechtigt, Anordnungen zu medizinischen Behandlungen seines Partners zu treffen oder etwa einen Vertrag für diesen zu unterschreiben?

Im Anschluss an den Vortrag ist Raum für Fragen und Diskussionen gegeben. Der Eintritt ist frei und eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

 

Zum Foto: Ein informativer Vortrag von Rüdiger Gockel zum Thema „Rechtliche Vorsorge für das Alter“ erwartet alle Interessierten am Medizinischen Mittwoch.

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