25. April 2019 / Allgemeines

Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl am 26. Mai

Europawahl

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Am Sonntag, den 26. Mai 2019, findet die Europawahl statt. Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 5. Mai ihre Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Meinung ist, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis zum 10. Mai in den Bürgerbüros der Stadt Beckum melden, um zu klären, ob eine Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt ist.

Wer nicht im Wahllokal wählen kann, sollte rechtzeitig eine Briefwahl beantragen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich ein Briefwahlantrag, der ausgefüllt und an die Stadtverwaltung gesendet werden kann.
  • Auf den Wahlbenachrichtigungskarten ist zudem ein personifizierter QR-Code aufgedruckt. Dieser erleichtert es, online Briefwahl zu beantragen.
  • Die Briefwahlunterlagen können auch ab sofort auch unter www.beckum.de/wahlen angefordert werden.

>> In allen Fällen werden die Briefwahlunterlagen per Post zugestellt.

Ab dem 02. Mai 2019 können die Wahlberechtigten auch direkt per Briefwahl in den Bürgerbüros Beckum und Neubeckum während der üblichen Öffnungszeiten wählen. Hierzu muss die Wahlbenachrichtigungskarte oder der Personalausweis vorgelegt werden.

Weitere Auskünfte erteilten die Bürgerbüros in Beckum und Neubeckum unter der Telefonnummer 02521 29-481.

 

Quelle

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