25. April 2019 / Allgemeines

Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl am 26. Mai

Europawahl

Anzeige

Am Sonntag, den 26. Mai 2019, findet die Europawahl statt. Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 5. Mai ihre Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Meinung ist, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis zum 10. Mai in den Bürgerbüros der Stadt Beckum melden, um zu klären, ob eine Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt ist.

Wer nicht im Wahllokal wählen kann, sollte rechtzeitig eine Briefwahl beantragen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich ein Briefwahlantrag, der ausgefüllt und an die Stadtverwaltung gesendet werden kann.
  • Auf den Wahlbenachrichtigungskarten ist zudem ein personifizierter QR-Code aufgedruckt. Dieser erleichtert es, online Briefwahl zu beantragen.
  • Die Briefwahlunterlagen können auch ab sofort auch unter www.beckum.de/wahlen angefordert werden.

>> In allen Fällen werden die Briefwahlunterlagen per Post zugestellt.

Ab dem 02. Mai 2019 können die Wahlberechtigten auch direkt per Briefwahl in den Bürgerbüros Beckum und Neubeckum während der üblichen Öffnungszeiten wählen. Hierzu muss die Wahlbenachrichtigungskarte oder der Personalausweis vorgelegt werden.

Weitere Auskünfte erteilten die Bürgerbüros in Beckum und Neubeckum unter der Telefonnummer 02521 29-481.

 

Quelle

Meistgelesene Artikel

Mediterranes Flair im Biergarten vom Hotel-Restaurants Alt Vellern****
Gastronomie

Regionale und saisonale Küche trifft im Hotel-Restaurants Alt Vellern**** auf eine gemütliche Außengastronomie.

weiterlesen...
Großbrand an der Neubeckumer Straße
Lokales

Feuerwehr im Großeinsatz, Rauch und Geruchsbelästigungen im Stadtgebiet möglich

weiterlesen...
Polizei ermittelt nach mehreren Auseinandersetzungen in Roland
Polizeimeldungen

Zahlreiche Ermittlungen laufen. Polizei bittet Zeugen um Hinweise.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie