24. März 2020 / Allgemeines

Erneuerung von Wirtschaftswegen

Dringlichkeitsentscheidung

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Die Beckumer Wirtschaftswege „Knükel“ sowie die Wirtschaftswege Nr. 91 und Nr. 92 im Bereich Vellern, sollen nachhaltig erneuert werden. Während die Bau- und Planungskosten bei dem Weg „Knükel“ mit rund 445.000 Euro veranschlagt werden, liegen sie bei den Wirtschaftswegen Nr. 91 und Nr. 92 bei voraussichtlich 237.000 Euro.

Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur ist es möglich, Förderanträge zur grundhaften Erneuerung von Wirtschaftswegen bei der Bezirksregierung Münster zu stellen. Da dies auf die heimischen Wirtschaftswege zutrifft, könnte eine Förderung möglich sein, die rund 60% der Kosten deckt. Die restlichen 40% wären in diesem Fall von der Stadt Beckum zu tragen.

Da jedoch bei dem Förderprogramm nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, ist die Finanzierung durch das Land nicht sicher und bleibt abzuwarten. Aufgrund der Tatsache, dass die Antragsfrist für die Fördergelder am 27. März endet war auch bei dieser Entscheidung die Dringlichkeit gegeben.

 

Von: Elisabeth Eickmeier

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